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KFW Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss

Mit dem Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW Sanierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, eine weitgehende Barrierefreiheit zu ermöglichen, den allgemeinen Wohnkomfort zu erhöhen oder auch Einbruchschutz und -prävention zu verbessern. Für die Förderung der Barrierefreiheit in Häusern oder Wohnräumen kommen dabei vor allem Maßnahmen infrage, die dazu geeignet sind, die Wege und Durchgänge zu den jeweiligen Gebäuden (vor allem im Fall von Treppen oder Stufen) oder deren Eingangs- und Wohnungszugangsbereiche zu optimieren. Typische Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchsschutzes sind unter anderem Einbauten einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen) oder auch die Installation von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen wie Kamerasysteme, Panikschalter oder intelligente Türschlösser. Dazu können sie auf alle Umbaumaßnahmen angewendet werden, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ zum Ziel haben. Die Zuschüsse betragen dabei bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit, sofern dabei Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz kombiniert werden und bis zu 1.500 Euro für Maßnahmen, die lediglich dem Einbruchschutz dienen. Darüber hinaus sind sie mit anderen KfW-Fördermitteln beliebig kombinierbar.

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