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KFW KFW-KREDIT: ERNEUERBARE ENERGIEN – SPEICHER

Für Photovoltaikanlagen, die vom 1. Januar 2013 an ihren Betrieb aufgenommen haben, gewährt die KfW attraktive Kreditkonditionen, beginnend bei einem effektiven Jahreszins von 1,10 Prozent. Der entsprechende Kredit kann dabei auch im Rahmen einer Speichernachrüstung gewährt werden. Über Tilgungszuschüsse sind hier Laufzeiten mit einer Zinsbindung von bis zu zwanzig Jahren möglich. Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung und den Vertrieb von Batteriespeichersystemen zu unterstützen. Die geförderten Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaikanlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Gefördert mit dem KfW-Kredit „Erneuerbare Energien – Speicher“ wird dabei ausschließlich der Einsatz stationärer Batteriespeichersysteme, sofern diese unmittelbar mit Photovoltaikanlagen verbunden sind. Weitere notwendige Voraussetzung: Der über die Sonnenenergie erzeugte Strom wird vom Betreiber zum einen Teil für den Eigenbedarf genutzt, zum anderen Teil ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Der zinsgünstige Kredit, den die KfW hier vergibt, wird dabei durch einen Tilgungszuschuss ergänzt, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) anbietet.

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