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KFW KFW-ERGÄNZUNGSKREDIT „ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN“

Kredite mit einem effektiven Jahreszins von 1,16 Prozent erhalten Bauherrn, Vertragspartner oder Privatpersonen, wenn sie ihre Heizungsanlage vollständig auf die Gewinnung von erneuerbarer Energie umstellen. Die maximale Kredithöhe liegt in diesen Fällen bei 50.000 Euro für jede einzelne Wohneinheit bei einer Laufzeit von 4-10 Jahren. Gefördert wird dabei die Montage neuer, erneuerbare Energie produzierender Heizungsanlagen, wenn die noch vorhandene Anlage bis zum 31. Dezember 2008 eingebaut wurde. Als Einzelmaßnahmen werden dabei gefördert:

  • thermische Solaranlagen mit einer Kollektorfläche von bis zu 40 Quadratmeter
  •  Biomasseanlagen, sofern deren Nennwärmeleistung zwischen 5 und 100 kW liegt
  •  Der Einbau von Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von maximal 100 kW
  •  „hybride“ Heizungsanlagen, die Energie bzw. Wärme auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger erzeugen

Auch Käufer von saniertem Wohnraum können von diesen Ergänzungskrediten profitieren, sofern die Kosten für die neue Anlage etwa im Rahmen eines Kaufvertrags ausgewiesen sind.

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